Praxis Preise

Als Honorar für die erste osteopathische Behandlung wird unabhängig von der Behandlungslänge ein Betrag von 90 Euro für Erwachsene und Kinder vereinbart. Folgebehandlungen werden mit 90 Euro für Erwachsene und 65 Euro für Kinder abgerechnet. Die Dauer der Behandlungen richtet sich nach dem Behandlungsverlauf. Für Maßnahmen wie Injektionen, Akupunktur und Infusionen fallen Zusatzkosten an.

Das Honorar ist unmittelbar nach der Behandlung bar oder per EC-Karte zu zahlen.

Sagen Sie Termine bitte telefonisch unter 06654 9180112 ab. Vereinbarte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, sind möglichst frühzeitig, aber spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt. Dabei fällt eine Ausfallpauschale von 50 Euro an.

Für gesetzlich Versicherte

Ob Heilpraktikerleistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung über die Erstattungsmöglichkeiten.

Für privat Versicherte

Die Behandlungskosten ergeben sich aus den angewandten Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. Diese werden von den meisten privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernommen.

Alternative finanzielle Unterstützung

Es gibt die Möglichkeit, die Kosten für Osteopathie und Naturheilkunde durch eine Zusatzversicherung abzudecken.

Mittlerweile erstatten über 100 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathie. Zu welchen Bedingungen finden Sie auf folgender Liste (externe Webseite). Wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse und informieren sich über deren Vertragsbedingungen.

Aktuell gilt jedoch überwiegend, dass bei einer Bezuschussung ein vom Arzt ausgestelltes Privatrezept für Osteopathie vorliegen sollte.